Sachverhalt
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin Köppen,
der Bezirksverordnete Sascha Rudloff (SPD) hat gem. § 26 GO BVV die folgende Kleine Anfrage gestellt:
„Ich frage das Bezirksamt:
- Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt die vorhandene unterirdische Straßenentwässerung Singdrosselsteig / An den Mäckeritzwiesen zu ertüchtigen?“
Antwort:
Die Straßen An der Mäckeritzbrücke und Singdrosselsteig sind Nebenverkehrsstraßen, welche nicht endgültig ausgebaut sind. Ein Regenwasserkanal ist nicht vorhanden. Die Entwässerung des öffentlichen Straßenlandes erfolgt über fünf Straßenabläufe in zwei Sickerschächte. Eine Ertüchtigung der vorhandenen Anlagen kann nur durch die turnusmäßige Reinigung der Anlage erfolgen, welche durch den Fachbereich Straßenbau veranlasst wurde.
- „In wessen Zuständigkeit würde eine solche Ertüchtigung fallen?“
Antwort:
Die Unterhaltung der bezirkseigenen Regenentwässerungsanlage im vorgenannten Bereich liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin, Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr, Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßenbau.
- „Ist eine andere Form der Entwässerung ggf. sinnvoller (z. B. ein Versickerungsbecken)?“
Antwort:
Die Straßen An der Mäckeritzbrücke und Singdrosselsteig liegen im Wasserschutzgebiet Zone III B.
Es ist einzuschätzen, dass ein Neubau eines Regenwasserkanals durch die Berliner Wasserbetriebe an dieser Stelle die wirksamste Maßnahme ist, um das Niederschlagswasser aus dem Bereich des öffentlichen Straßenlandes in den Straßen An der Mäckeritzbrücke und Singdrosselsteig abzuleiten. Ein Neubau eines Versickerungs-beckens wäre aus Platzgründen nur in der Grünfläche der Buswendekehre vorstellbar. Dazu müsste der vorhandene Baum- und Strauchbestand gefällt bzw. entfernt werden. Der vorhandene Geländetiefpunkt im Kreuzungsbereich der Straßen An der Mäckeritzbrücke und Singdrosselsteig müsste durch umfangreiche Straßenbaumaßnahmen, welche sich auf die angrenzenden Grundstücke in der Höhenlage der Fahrbahnfläche zu den Grundstücken auswirken, so umgebaut werden, dass das Niederschlagswasser zum Versickerungsbecken im Bereich der Buswendekehre abgeleitet werden kann.
Eine Ableitung des Niederschlagswassers in die Randbereiche der Straße Singdrosselsteig durch z. B die Anlegung von offenen Mulden wäre nur auf der nördlichen Seite möglich. Eine Ausführung ist hier auf Grund von Platzmangel nicht möglich (angrenzendes Grundstück ist Privatland). Um die vorgenannten Maßnahmen durchführen zu können, ist die Zustimmung der Wasserschutzbehörde Voraussetzung. Zur Durchführung der hier notwendigen umfangreichen Umbaumaßnahmen im Bereich des öffentlichen Straßenlandes ist durch den Bezirk die Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich.
- „Wie schätzt das Bezirksamt den Zustand der Straße im Singdrosselsteig ein?“
Antwort:
Der Singdrosselsteig zwischen An der Mäckeritzbrücke und Singdrosselsteig weist an zwei Stellen Beschädigungen in der Asphaltfahrbahnfläche auf, welche durch Kaltasphalt provisorisch instandgesetzt wurden. Der Singdrosselsteig ist in einem Zustand der Nutzungsdauer entsprechend. Der Zustand der Straße Singdrosselsteig ist als befriedigend einzustufen.
Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, diese Antwort an den Bezirksverordneten Sascha Rudloff weiterzuleiten.
Emine Demirbüken-Wegner Julia Schrod-Thiel
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
Direkt-Link zur Drucksache: https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11392