Anfrage zum Alten Wiesenweg an den Mäckeritzwiesen


Bezirksverordnetenversammlung – Mitschrift (sprachlich geglättet und formatiert), im Video ca. ab 01:28:xx zu hören.


Frage von Herrn Rudloff

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich frage das Bezirksamt:

Welche neuen Erkenntnisse hat das Bezirksamt zum Thema „Alter Wiesenweg an den Mäckeritzwiesen“?


Antwort von Stadtrat Piepper

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Rudloff,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten möchte.

Da möglicherweise nicht alle im Saal oder auch die Zuschauerinnen und Zuschauer den Sachverhalt vollständig kennen, möchte ich zunächst kurz die Problematik erläutern.

Es geht um den Alten Wiesenweg. Dabei handelt es sich um eine Fläche am Kanal, die dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt gehört. Damit liegt grundsätzlich auch die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer, also beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.

Das war viele Jahre lang so. Irgendwann wollte das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt diese Verantwortung jedoch nicht mehr tragen und erklärte, man habe mit dem Weg eigentlich nichts zu tun. Es stand sogar im Raum, den Weg gegebenenfalls zu schließen. Jedenfalls wollte man die Verkehrssicherungspflicht nicht länger übernehmen.

Daraufhin wurde zwischen dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt auf der einen Seite sowie den Bezirken Reinickendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau auf der anderen Seite eine Nutzungsvereinbarung geschlossen, durch die die Verkehrssicherungspflicht auf die Bezirke überging. Das wurde im vergangenen Jahr vertraglich geregelt.

Das Kuriose an der Sache ist Folgendes: Wie wir im Ausschuss gelernt haben, liegt der Weg zwar faktisch auf der Reinickendorfer Seite des Kanals, gehört bezirklich aber noch zu Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Bezirksgrenze verläuft nämlich bis an den Rand des Weges, erst dahinter beginnt Reinickendorf. Dadurch liegt die Verkehrssicherungspflicht formal beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.

In der Folge bestand dort das Bestreben, dass Reinickendorf diese Verkehrssicherungspflicht übernimmt, da die tatsächlichen Nutzer überwiegend aus Reinickendorf kommen und dies auch nachvollziehbar erscheint.

Uns wurde daraufhin eine Verwaltungsvereinbarung zugesandt, die wohl bereits meiner Vorgängerin vorgelegen hatte. Wegen der Sturmschäden wurde das Thema zunächst zurückgestellt. Als ich dann neu im Amt war, kam es erneut auf die Tagesordnung.

Ich habe mich daraufhin mit dem Kollegen aus Charlottenburg-Wilmersdorf getroffen und vorgeschlagen, die Bezirksgrenze zu verschieben. Aus meiner Sicht wäre es am einfachsten gewesen, wenn die Grenze künftig in der Mitte des Kanals verlaufen würde. Dann wäre Reinickendorf eindeutig zuständig.

Dieser Vorschlag wurde in Charlottenburg-Wilmersdorf grundsätzlich positiv aufgenommen und geprüft. Uns wurde anschließend jedoch mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei. Die Gründe dafür kann ich persönlich nicht vollständig nachvollziehen.

Daraufhin haben wir die Verwaltungsvereinbarung geprüft. Unser Problem dabei ist, dass wir über die Unterhaltung eines Weges sprechen, der formal gar nicht im Bezirk Reinickendorf liegt. Deshalb mussten wir klären, ob wir unsere Unterhaltungsmittel überhaupt für Flächen außerhalb unseres Bezirks einsetzen dürfen.

Unsere Prüfung ergab, dass dies nicht möglich ist. Unterhaltungsmittel dürfen nur für Flächen eingesetzt werden, die sich im Fachvermögen unserer Ämter befinden. Außerdem stellte sich die Frage, ob es sich überhaupt um eine Straße oder eher um eine Grünanlage handelt. All diese Voraussetzungen lagen nicht vor.

Ich habe dieses Prüfergebnis dem Kollegen aus Charlottenburg-Wilmersdorf am 14. April schriftlich mitgeteilt. Gleichzeitig habe ich vorgeschlagen, gemeinsam an den Senat heranzutreten, da wir hier keine rein bezirkliche Angelegenheit sehen, sondern eine gesamtstädtische Verkehrsmaßnahme. Immerhin handelt es sich um den Fernradweg Berlin–Kopenhagen.

Auch die Nutzerstruktur zeigt, dass dies kein ausschließliches Reinickendorfer Thema ist. Dort gibt es etwa 120 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner aus Reinickendorf, rund 90 aus Charlottenburg-Wilmersdorf und über 200 aus Mitte.

Leider habe ich auf dieses Schreiben vom 14. April keine Antwort erhalten.

Stattdessen wurde mir von Bürgerinnen und Bürgern berichtet, dass Schilder und Zäune aufgestellt wurden. Ich war selbst am 3. April etwa anderthalb Stunden vor Ort und habe gesehen, dass diese Schilder teilweise kaum sichtbar an Zäunen angebracht waren. Viele Menschen hielten das zunächst für einen Scherz.

Nach Rückfrage beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf stellte sich jedoch heraus, dass die Maßnahmen ernst gemeint waren.

Ich habe deshalb am Montag, dem 11. Mai, erneut an den Kollegen geschrieben und ihn darauf hingewiesen, dass dies eine unnötige Eskalation der Situation sei. Ich habe nochmals vorgeschlagen, gemeinsam an den Senat heranzutreten und bis dahin von weiteren Maßnahmen abzusehen.

Auch darauf habe ich bislang keine Antwort erhalten.

Das ist der aktuelle Stand, den ich Ihnen mitteilen kann.

Vielen Dank.


Erste Zusatzfrage von Herrn Rudloff

Warum wurde in dem angesprochenen Vertrag – der übrigens bereits Anfang 2024 geschlossen wurde – die Sondernutzung für diesen Bereich nicht aufgenommen? Der Vertrag wurde ja auch vom Bezirksamt Reinickendorf unterschrieben, vertreten durch den Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes.


Antwort von Stadtrat Piepper

Da war ich selbst noch nicht beteiligt, deshalb kann ich das nicht abschließend beantworten.

Mir wurde gesagt, dass dieser Vertragsentwurf bereits sehr alt sei. Darin seien insbesondere Vorgaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes enthalten gewesen, die offenbar Nutzungseinschränkungen vorsahen.

Ob man diese Vorgaben tatsächlich so auslegen muss, ist eine andere Frage.

Nach meiner Kenntnis wurde damals argumentiert, dass man lieber diesen Vertrag schließt, um die Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen, bevor das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt den gesamten Weg vollständig sperrt.


Zweite Zusatzfrage von Herrn Rudloff

Habe ich Sie richtig verstanden, dass die in der Präambel des Vertrages erwähnte Verwaltungsvereinbarung zwischen Charlottenburg-Wilmersdorf und Reinickendorf bislang noch nicht geschlossen wurde?


Antwort von Stadtrat Piepper

Nein, diese Verwaltungsvereinbarung wurde nicht geschlossen.

Uns wurde lediglich ein Entwurf zugesandt, den wir geprüft haben. Aus unserer Sicht ist dieser Entwurf jedoch nicht zustimmungsfähig, weil ich als Bezirksvertreter keine Verpflichtungen für Dinge eingehen kann, die der Bezirk am Ende rechtlich gar nicht finanzieren darf.

Andernfalls würde dem Bezirk ein Schaden entstehen. Deshalb konnten wir dem Entwurf nicht zustimmen. Das habe ich den Kollegen auch entsprechend mitgeteilt.


Weitere Frage von Herrn Rudloff

Teilen Sie die Einschätzung des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf, dass die Erschließung des Geländes ein ausschließliches Reinickendorfer Problem sei?


Antwort von Stadtrat Piepper

Nein, das sehe ich persönlich nicht so.

Wir sind weiterhin eine Gesamtgemeinde Berlin. Ich halte es für eine sehr egoistische Betrachtungsweise, wenn man sagt: Aufgrund historischer Bezirksgrenzen sei dies nun ausschließlich ein Reinickendorfer Problem.

Wie bereits dargestellt, nutzen auch viele Menschen aus Charlottenburg-Wilmersdorf die dortigen Kleingartenanlagen.

Ich hätte zumindest erwartet, dass auf unsere Schreiben reagiert wird. Über unterschiedliche Positionen kann und muss man diskutieren können. Das ist bislang leider nicht geschehen.

Mir wurde ursprünglich gesagt, der übersandte Entwurf sei lediglich ein erster Aufschlag und man müsse anschließend über Details sprechen. Auch das ist bisher ausgeblieben.

Deshalb erscheint mir dieses Vorgehen insgesamt nicht besonders bürgerfreundlich. Die Menschen wurden letztlich lediglich durch Aushänge informiert. Aus meiner Sicht wird die Frage der Verkehrssicherungspflicht derzeit auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen – und das halte ich für falsch.


Vielen Dank.